Neumann + Dickersbach

Scheidungsvereinbarung

Auch die Scheidungsvereinbarung wird in einem Ehevertrag festgehalten. Eine Scheidungsvereinbarung kann auch erst bei konkreter Gefährdung der Ehe oder bei einem Scheidungsverfahren durch einen Ehevertrag vereinbart werden. Inhalt der Scheidungsvereinbarung ist die konkrete Regelung der Scheidung. Eine solche Vereinbarung wird getroffen, um einen schnellen und fairen Ausgleich zu finden, ohne dass es zu zusätzlichen Streitigkeiten kommen kann.

Form einer Scheidungsvereinbarung

Da die Scheidungsvereinbarung in einem Ehevertrag festgelegt werden muss, bedarf auch sie der notariellen Beurkundung. Neben dem Inhalt an sich sollte die Scheidungsvereinbarung die Einigung der Eheleute über die Scheidung beinhalten. Mit Abschluss des Ehevertrages wird auch die Vereinbarung rechtsbindend. Veränderungen können nur durch den Notar erfolgen. Eine anwaltliche Beratung über etwaige Veränderungen ist anzuraten.

Inhalt einer Scheidungsvereinbarung

Neben Vereinbarungen, die bereits Bestandteil eines bestehenden Ehevertrages sind, können Regelungen unter anderem über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Verzicht des Zugewinnausgleichs, Trennungsunterhalt, Übertragung von Miteigentumsanteilen, Dauer und Laufzeit des nachehelichen Unterhalts, Kindesunterhalt, Hausratsvereinbarungen und über dauerhaftes Wohnrecht vereinbart werden. Unsere Fachanwältin kann Sie in diesen Punkten nicht nur beraten sondern Sie auch darauf hinweisen welche Modifikationen gesetzlich nicht zugelassen sind. Beispielsweise kann der Trennungsunterhalt nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich sollten sich die Ehepaare darüber im Klaren sein, welche Lebenssachverhalte für eine gewisse Dauer geregelt werden sollen. Dabei sollte der Rat eines Fachanwalts in Anspruch genommen und mit ihm eine schriftliche Regelung ausgestaltet werden.

Vorgehensweise

Die Eheleute sollten jeweils mit ihrem Anwalt überlegen, welche Regelungsmöglichkeiten der gewünschten Lebenssachverhalte vorhanden sind. Ferner sollte Sie mit Ihrem Anwalt die ehelichen Interessen und Wünsche hinsichtlich der gewünschten Scheidungsvereinbarung besprechen, um für die Zukunft einen fairen Ausgleich zu finden. Hierbei wird Ihnen Ihr Anwalt auch die Grenzen des Möglichen und Risiken aufzeigen, sodass Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung auch rechtlich wirksam ist.

Vorteile einer Scheidungsvereinbarung

Eine Scheidungsvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren ungemein. Bei Vorliegen einer Scheidungsvereinbarung kann das Familiengericht das Scheidungsverfahren kostengünstiger und vor allem schneller als eine „normale“ Scheidung abwickeln. Damit werden letztendlich auch die Gerichte entlastet und im besten Fall wird ein bereits einvernehmlich zwischen den Ehepaaren ausgehandeltes Ergebnis ohne größeren Aufwand in einem Gerichtsbeschluss gefasst. Größere Probleme, die sonst bei Scheidungsfolgesachen (Folgeprobleme, die mit der Ehescheidung zusammenhängen) entstehen, sind bei Vorliegen einer Scheidungsvereinbarung dem Grunde nach nicht zu erwarten, da feste Regelungen bereits vorab getroffen wurden. Nicht zu verkennen ist auch die für Sie und Ihren Partner gewonnene Rechtssicherheit sowie die Minderung von Risiken und langwidrigen Scheidungsverfahren.

Zu beachten ist aber trotz Scheidungsvereinbarung das gesetzlich einzuhaltende Trennungsjahr und dass der Antragssteller der Scheidung immer einen Anwalt bedarf.