Handelsvertreter
Die Legaldefinition des Handelsvertreters bestimmt § 84 Absatz 1 HGB. Danach ist der Handelsvertreter eine Vertriebsperson, die „als selbständiger Gewerbetreibender“ ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Maßgeblich für die Anwendbarkeit der §§ 84 ff. HGB sind folgende Kriterien:
Die Vertriebsperson muss
- ein selbständiger Gewerbetreibender sein,
- eine Tätigkeit für einen anderen Unternehmer ausüben
- regelmäßig mit einer Vermittlungs- oder Abschlusstätigkeit betraut sein,
- die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften im Namen des vertretenden Unternehmers vornehmen.
Handelsvertragliche Vereinbarungen
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Abgrenzung des Handelsvertreters
Besteht ein Handelsvertreterverhältnis wird dem Unternehmer das Handeln seines Handelsvertreters zugerechnet. Handelt der Handelsvertreter ohne eine entsprechende Vollmacht, haftet er als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach den allgemeinen Vorschriften des BGB.
Im Einzelfalle kann die Abgrenzung des Handelsvertreters zu anderen selbständigen Vertriebsformen Schwierigkeiten bereiten. In Betracht kommen hierbei
- Vertragshändler
- Franchisenehmer
- Handelsmakler
- Kommissionär
- Kommissionsagent.
Handelsvertretervertrag
Das Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 84 ff. HGB. Grundsätzlich ist der Abschluss eines Handelsvertretervertrages formfrei. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, den Vertrag schriftlich abzuschließen. Neben einer genauen Bezeichnung der Vertragsparteien und der Art des Handelsvertreters sollte der Vertrag insbesondere folgende Regelungsinhalte vorsehen:
- Bestimmung des Vertragsgebietes
- Bestimmung der vom Handelsvertreter zu vertreibenden Produkte
- Aufgaben und Befugnisse des Handelsvertreters
- Festlegung der beiderseitigen Pflichten
- Vereinbarung über Provisionshöhe und Abrechnungsmodalitäten
- Vertragsdauer
- Rechtsfolgen bei der Beendigung des Vertrages.
Der Spezialist im Handelsvertreterrecht
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