Neumann + Dickersbach

Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht stellt den Teil des Zivilrechts dar, der sich mit den Rechtsverhältnissen der Familienmitglieder untereinander sowie mit diesen zu Hoheitsträgern beschäftigt. Gerade weil die Familie einen äußerst persönlichen Bereich darstellt, kann es dort zu prekären Verhältnissen kommen.

Dabei hervorzuheben sind die Teilebenen, bei denen es oftmals zu Schwierigkeiten kommen kann: Eheschließung und ihre Aufhebung, Lebenspartnerschaft und deren Aufhebung, Vermögensauseinandersetzungen, Rechtsverhältnisse zu Verwandten und (adoptierten) Kindern, Eheverträge, Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Es empfiehlt sich, bei Rechtsfragen zu einem/einer Fachanwalt/in für Ehe- und Familienrecht zu gehen. Durch seine spezielle Ausbildung ist dieser mit den Besonderheiten des Ehe- und Familienrechts vertraut und durch Fortbildungen immer auf dem neusten Stand der Rechtsentwicklung.

Scheidung und Vermögensauseinandersetzungen

Ein besonders schwieriges Teilgebiet des Ehe- und Familienrechts stellt die Scheidung dar, insbesondere wenn aus einer Ehe Kinder entstanden sind. Es stellt sich für viele Paare dann die Frage, ob und wie eine Vermögensauseinandersetzung stattfinden muss, wer von wem Unterhalt bekommt und was mit den Kindern passieren soll.

Voraussetzung der Scheidung

Mindestvoraussetzung, um geschieden zu werden, ist neben sogenannten Härtefällen, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Getrenntleben bedeutet dabei die Trennung von „Tisch und Bett“. Es dürfen keine wirtschaftlichen, persönlichen oder  sexuelle Beziehungen mehr zueinander bestehen. Kurz: Es darf  unter keinen Umständen ein gemeinsamer Haushalt geführt werden.

Um eine Scheidung beantragen oder im Scheidungsverfahren Anträge stellen zu können, benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet des Ehe-und Familienrechts spezialisiert hat. Beide Eheleute treten formal bei der Scheidung als gegnerische Parteien auf, auch wenn sie sich hinsichtlich der Scheidung und deren Folgen einig sind. Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es nicht.  Es kann aber ausreichen, dass nur ein Ehegatte bei der einvernehmlichen Scheidung anwaltlich vertreten ist.

Vermögensrechtliche Fragen

Bei der Frage, wer wie viel Vermögen von wem während der Ehe nach der Scheidung grundsätzlich erhält, richtet sich erst einmal danach, ob die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand  der Zugewinngemeinschaft oder in Gütertrennung gelebt haben. Vermögensauseinandersetzungen als spezieller Bereich des Ehe-und Familienrechts können sie sich als äußert kompliziert gestalten, insbesondere wenn gemeinsame Schulden, Grundeigentum und Immobilien vorhanden sind. Auch in diesem Teil des Ehe- und Familienrechts wird empfohlen, sich rechtliche wie fachliche Beratung von einem Anwalt für Familienrecht einzuholen.

Ehe- und Familienrecht hinsichtlich vorhandener Kinder

Das Kindschaftsrecht ist ein Teil des Familienrechts, das das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern regelt. Kommt es zu einer Scheidung, so sollte das Wohl des Kindes bei Fragen des Umgangsrechts, Unterhalts und Sorgerechts stets Priorität haben, denn eine Trennung oder Scheidung hat immer gravierende Auswirkungen auf eventuell vorhandene Kinder. Lassen Sie auch auf diesem Teilgebiet des Familienrechts unbedingt durch unsere Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht beraten.

Eheverträge

Wurde ein Ehevertrag geschlossen, so muss dieser bei Rechtsfragen immer bedacht und gegebenenfalls mittels eines fachkundigen Anwalts ausgelegt werden. Ein Ehevertrag enthält oft zulässige Abweichungen von dem im bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenen Familienrecht.

Umfassende Beratung zum Familienrecht in Berlin

Jane Buchholz, als unsere  auf Ehe- und Familienrecht spezialisierte Anwältin, berät und vertritt sie in Berlin zuverlässig in besagten Bereichen des Ehe- und Familienrechts, insbesondere zu den Themen: Eheschließung, Trennung, Scheidung, Scheidungsvereinbarung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinn und Gütertrennung sowie beim Abschluss eines Ehevertrages.