Neumann + Dickersbach

Arbeitsrecht

Das individuale Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Gegensatz dazu regelt das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen, die Arbeitnehmer respektive Arbeitgeber vertreten. Das Arbeitsrecht stellt ein spezielles Rechtsgebiet dar, aus der komplexe Fragestellungen resultieren können, die maßgeblich den Alltag vieler Menschen berühren. Neben den vielfältigen und teilweise auch gegensätzlichen Anforderungen, welche das Arbeitsrecht an den Anwalt stellt, verleihen zusätzlich die Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, wie insbesondere dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht zusätzliche Herausforderungen.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht

In unserer Sozietät, steht Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt André Böhme, der sich vornehmlich auf das Arbeitsrecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert hat, mit langjähriger und praktischer Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite. Rechtsanwalt Böhme vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte ebenso wie Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen relevanten Fragen des Arbeitsrechts. Er unterstützt, berät und vertritt Sie zuverlässig, kompetent und bundesweit zu allen Fragen des Arbeitsrechts- auch auf zivilprozessualer Ebene.

Vertretung von Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer individuell von der Ausgestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung von Aufhebungs-, Abwicklungs- und Vergleichsvereinbarungen sowie die Vertretung Ihrer Interessen in gerichtlichen Verfahren nicht nur in Berlin sondern bundesweit.

Zu unseren Schwerpunkten gerichtlicher Auseinandersetzungen gehören neben Zahlungsklagen vornehmlich Verfahren im Kündigungsschutz. Kündigungsschutzverfahren sind oft die Folge einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründen.

Vertretung von Arbeitgebern im Bereich des Arbeitsrechts

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber in Bereichen des individualen Arbeitsrechts insbesondere bei der Erstellung und Vorbereitung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen sowie Zeugnissen. Bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren, namentlich bei der Durchführung von Kündigungsschutzprozessen, können Sie auf unsere langjährige bundesweite Erfahrung vertrauen.

Kollektives Arbeitsrecht und ähnliches

Neben der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich des individualen Arbeitsrechts begleiten und unterstützen wir Sie auch bei der Durchführung von Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie bei Verhandlungen mit Betriebs-/ Personalräten und Gewerkschaften mit dem Ziel des Abschlusses von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen.

Durch die Kombination unserer fachanwaltsspezifischen Kenntnisse im Arbeitsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht sind wir ebenfalls auf die Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten, Vertriebsunternehmen und Handelsvertretern mit stetigem Blick auf die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht fokussiert.