Unsere Kompetenzen
Um den Erwartungen unserer Mandanten gerecht zu werden und aufgrund der Dynamik im deutschen Rechtssystem bilden sich unsere Rechtsanwälte auf ihrem Fachgebiet stetig fort. Dadurch wird insbesondere die Kenntnis der aktuellen Rechtslagen gefördert.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht in Deutschland reguliert die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen deren Verbänden. Es ist ein Rechtsgebiet, das oft den Alltag berührt und durch Überschneidungen mit anderen Rechtsbereichen zusätzlich komplex wird.

Ehe- & Familienrecht
Das Familienrecht behandelt die Verhältnisse innerhalb der Familie und umfasst Aspekte wie Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Vermögensauseinandersetzungen, Verwandtschaftsverhältnisse, Eheverträge, Unterhalt und Versorgungsausgleich.

Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die wirtschaftliche Aktivität privatrechtlicher Personenvereinigungen. Es hat es starke Verbindungen zum Steuer- und Kapitalmarktrecht und stützt sich auf unterschiedliche Gesetze, u.a. auf das BGB, HGB, AktG sowie das GmbHG.

Handelsrecht
Das Handelsrecht ist an den Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs ausgerichtet, da das Bürgerliche Recht hier nicht vollständig ausreicht. Es fördert den wirtschaftlichen Verkehr durch Rechtsklarheit, Publizität und erhöhten Vertrauensschutz.

Mietrecht
Das Mietrecht spielt im privaten und wirtschaftlichen Leben eine zentrale Rolle. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt und beinhaltet Regelungen zu Wohnraummietrecht und gewerblichem Mietrecht, wobei Überschneidungen auftreten können.

Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht gewinnt an Bedeutung, da mehr Menschen Eigentumswohnungen erwerben. Beim Kauf wird man sowohl Eigentümer der Wohnung als auch Anteilseigner am Gemeinschaftseigentum und Mitglied einer Eigentümergemeinschaft.

Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht regelt alle rechtlichen Fragen rund um den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung von Grundstücken. Im Grundstücksrecht spielt das Grundbuchrecht eine zentrale Rolle.

Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Privatpersonen und umfasst Bereiche wie Erb-, Familien-, Immobilien-, Arbeits-, Gesellschafts- und Baurecht. Zentral sind Verträge und Regeln, die im BGB und speziellen Gesetzen festgelegt sind.

Weitere Kompetenzen
- Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Gewerberecht
- Privates und öffentliches Baurecht
- Grundstücks-, Investitions- und Vermögensrecht
- Erbrecht