Notarielle Dienstleistungen

Wir betreiben ein umfangreiches Notariat, das sämtliche Tätigkeiten rund um Beurkundung, Vertragsgestaltung und Beglaubigung abdeckt. Unsere Schwerpunkte liegen im Grundstücks-, Handels- und Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht.

Dem Notariat Neumann + Dickersbach steht ein qualifiziertes Mitarbeiterteam mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Hierdurch gewährleisten wir sowohl eine optimale und termingerechte Vorbereitung Ihrer Beurkundung, als auch eine fachkundige und effiziente Urkundsabwicklung.

Unsere Notare, André Böhme und Dr. Volker Dickersbach, verfügen über langjährige Erfahrung in der Gestaltung, Beurkundung und Abwicklung notarieller Verträge.

Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes.

Sie unterstehen der staatlichen Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung. Notare vertreten nicht die Interessen einer Partei, sondern beraten die Beteiligten unparteiisch.

Formelle Regelungen

Das Gesetz sieht für wichtige rechtliche Transaktionen die Mitwirkung eines Notars vor. Als unabhängige Amtsträger führen Notare eine vorbeugende Rechtskontrolle durch und erstellen Urkunden mit verbindlicher Beweiskraft gegenüber Gerichten. Dabei beraten Notare alle beteiligten Parteien unparteiisch und sorgen durch rechtssichere Formulierungen dafür, dass keine Partei benachteiligt wird.

Der Notar erstellt auf der Grundlage einer juristischen Beratung, den Vorgaben der Beteiligten und den Einzelfallumständen einen Urkundenentwurf, welcher bei Einverständnis zur Beurkundung führt.

Notarkosten

Die Gebühren, die Notare für ihre Dienstleistungen erheben, sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Dieses Gebührensystem stellt sicher, dass notarielle Dienstleistungen unabhängig vom Vermögen oder Wert der Transaktion zugänglich sind. Die Gebühren sind fest und nicht verhandelbar, da Notare ein öffentliches Amt ausüben.

Die Beratung und Betreuung durch den Notar sowie die Erstellung eines Entwurfs sind bereits in der Gebühr enthalten; zusätzliche Kosten fallen hierfür nicht an. Für eine Kostenschätzung für die gewünschten notariellen Dienstleistungen können Sie sich jederzeit an unser Büro wenden. Die Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten erfolgt unverbindlich und kostenfrei.

Eine Studie der Harvard-Universität hat gezeigt, dass die durchschnittlichen Kosten für Grundstückstransaktionen in Deutschland dank des notariellen Gebührensystems niedriger sind als in Ländern ohne notarielle Beurkundungspflicht.

Unsere Notare

Dr. Volker Dickersbach

Rechtsanwalt und Notar

Dr. Volker Dickersbach ist Mitbegründer unserer Sozietät und auf die notarielle Vertragsgestaltung im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Darüber hinaus führt er Beurkundung im Familien- und Erbrecht durch.

André Böhme

Rechtsanwalt und Notar

André Böhme absolvierte sein Studium sowie das Referendariat in Berlin und wurde 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung und Beratung auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Gesellschafts- und Immobilienrechts.

Grundbuchrecht

Das Grundbuchrecht, ein Schlüsselaspekt des Immobilienrechts, legt die Kriterien für Grundbucheinträge fest. Es sichert die Rechtsmäßigkeit von auf dem Grundbuch basierenden Transaktionen – auch bei Fehlern in der Eintragung. Daher ist das Grundbuchrecht wirtschaftlich von enormer Bedeutung.