Zivilrecht
Das Zivilrecht, auch als Privatrecht bekannt, steuert die Beziehungen natürlicher oder juristischer Privatpersonen. Es umfasst eine Vielzahl von Bereichen, von Erbrecht und Familienrecht über Immobilien- und Arbeitsrecht bis hin zu Gesellschaftsrecht und privatem Baurecht.
Die Regeln des Zivilrechts sind im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in speziellen Gesetzen festgelegt. Umfassend werden dort alle Bereiche des täglichen Miteinanders rechtlich definiert. Verträge sind das zentrale Gestaltungsmittel.
In den verschiedenen Bereichen des Zivilrechts geht es etwa um ein Erbe, welches angetreten oder ausgeschlagen werden kann oder aber eine Scheidung und die Frage nach Unterhalt sowie Aufenthalt der Kinder.
Die allgemeine zivilrechtliche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung ist neben etwaigen Spezialisierungen unser Haupttätigkeitsfeld.
Unsere Rechts- und Fachanwälte vertreten Sie außergerichtlich und gerichtliche um ihre zivilrechtlichen Forderungen durchzusetzen.