Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Menschen Eigentumswohnungen erwerben, sei es zur Selbstnutzung oder als Investition.
Der Kauf einer Eigentumswohnung geht oft mit langfristigen finanziellen Verpflichtungen einher und erfordert gründliche rechtliche Kenntnisse. Beim Kauf erwerben Sie nicht nur das Eigentum an der Wohnung, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum und werden Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Dies umfasst die Prüfung von Wohnungseigentumsverträgen, die Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, die Beratung von Verwaltern einer Wohnungseigentümergemeinschaft und die Beitreibung von Wohngeldrückständen.