Wohnungs­eigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Menschen Eigentumswohnungen erwerben, sei es zur Selbstnutzung oder als Investition.

Der Kauf einer Eigentumswohnung geht oft mit langfristigen finanziellen Verpflichtungen einher und erfordert gründliche rechtliche Kenntnisse. Beim Kauf erwerben Sie nicht nur das Eigentum an der Wohnung, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum und werden Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Dies umfasst die Prüfung von Wohnungseigentumsverträgen, die Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, die Beratung von Verwaltern einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft und die Beitreibung von Wohngeldrückständen.

Rechtsgebiet

Das WEG

Das Wohnungseigentumsrecht ist hauptsächlich im Wohnungseigentumsgesetz verankert, welches zuletzt 2007 umfassend überarbeitet wurde. Es behandelt unter anderem die Gründung von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, sowie die Aufgaben eines Verwalters.

Praxisfragen

Häufige Fragen im Wohnungseigentumsrecht betreffen die Rechte und Pflichten der Eigentümer in Bezug auf die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Dabei geht es oft um Themen wie Nutzungsberechtigungen, bauliche Änderungen, Kostenverteilung, oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Fehler können teuer werden – rechtlicher Rat ist daher oft unerlässlich.

Ralf Puschmann

Unser Fachanwalt für Wohnungs­eigentumsrecht

Unser Fachanwalt Ralf Puschmann bietet umfassende Beratung und Vertretung bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentum. Er prüft für Sie den abzuschließenden Wohnungseigentumsvertrag oder entwirft eine Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, falls Sie vorhaben, erstmals Wohn- oder Teileigentum am Grundstück zu begründen.

Sonder- und Gemeinschafts­eigentum

Besondere Herausforderungen können sich bei Mängeln am Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ergeben, insbesondere wenn eine Eigentumswohnung von einem Bauträger erworben wurde. Hierbei ist es wichtig zu klären, wer die Mängelbeseitigung verfolgen sollte und wann die Gewährleistungsfristen enden.