Mietrecht
Mit mehr als der Hälfte der deutschen Bevölkerung als Mieter spielt das Mietrecht eine entscheidende Rolle sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Leben. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt und beinhaltet Regelungen zu Wohnraummietrecht und gewerblichem Mietrecht, wobei Überschneidungen auftreten können, wenn bspw. dem Mieter einer Wohnung eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung erteilt wird.
Zusätzlich zu den Grundbestimmungen enthält das Mietrecht auch spezifische Regelungen in verschiedenen Rechtsmaterien wie Heizkostenverordnung, Betriebskostenverordnung und mehr.
Als Fachanwaltskanzlei bieten wir sowohl Vermietern als auch Mietern umfangreiche Dienstleistungen im Mietrecht an.
Dies umfasst die Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Fragen des Mietrechts, die Erstellung von Mietverträgen, die Begleitung bei Vertragsverhandlungen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.