Handels­recht

Das Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht für Kaufleute und dient dazu, die Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs zu erfüllen, indem es Rechtsklarheit, Publizität und erhöhten Vertrauensschutz bietet.

Da das Bürgerliche Recht den Anforderungen des kaufmännischen Rechtsverkehrs nicht vollständig gerecht wird, ist das Handelsrecht an dessen Bedürfnissen ausgerichtet. Es ermöglicht eine rasche Abwicklung von Handelsgeschäften und berücksichtigt dabei kaufmännische Bräuche und Praktiken.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung notwendiger Verträge und bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.

Neumann + Dickersbach informiert Sie über Ihre kaufmännischen Rechte und Pflichten, die sich aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ergeben.

Rechtsgebiet

Handels­rechtlicher Kontext

Das Handelsrecht interagiert eng mit dem Bürgerlichen Recht und ergänzt bzw. ersetzt es in bestimmten Bereichen, z.B. im Hinblick auf die Mängelhaftung. Zudem umfasst das Handelsrecht sowohl das Recht der Kaufleute und ihrer Hilfspersonen als auch das Recht der Handelsgeschäfte. Darüber hinaus greift es auf Bereiche wie Handelsgesellschaften, Handelsbücher, Wettbewerbs- und Markenrecht, Bank- und Börsenrecht, Wertpapierrecht und Versicherungsrecht zu.

Anwendungen

Das Handelsrecht findet Anwendung auf Rechtsverhältnisse, an denen Kaufleute beteiligt sind. Dabei ist es oft ausreichend, wenn nur eine Partei Kaufmann ist. Während das Handelsrecht primär für Kaufleute relevant ist, können dessen Bestimmungen in bestimmten Fällen auch für Nichtkaufleute gelten.

André Böhme

Unser Fachanwalt für Handels­recht

In unserer Kanzlei Neumann + Dickersbach steht Ihnen Rechtsanwalt André Böhme, unser Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Er hat sich vornehmlich auf Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht spezialisiert und bietet bundesweite Unterstützung, Beratung und Vertretung in allen Fragen des Handelsrechts, auch auf zivilprozessualer Ebene.

Unsere Expertise

Als Fachanwaltskanzlei fokussieren wir uns im Handelsrecht insbesondere auf die folgenden Bereiche:

  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Handelsvertreterrecht
  • Vertriebsrecht
  • Vertragshändlerrecht