Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das spezielle Privatrecht für Kaufleute und dient dazu, die Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs zu erfüllen, indem es Rechtsklarheit, Publizität und erhöhten Vertrauensschutz bietet.
Da das Bürgerliche Recht den Anforderungen des kaufmännischen Rechtsverkehrs nicht vollständig gerecht wird, ist das Handelsrecht an dessen Bedürfnissen ausgerichtet. Es ermöglicht eine rasche Abwicklung von Handelsgeschäften und berücksichtigt dabei kaufmännische Bräuche und Praktiken.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung notwendiger Verträge und bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.
Neumann + Dickersbach informiert Sie über Ihre kaufmännischen Rechte und Pflichten, die sich aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ergeben.