Grund­stücks­recht

Im Grundstücksrecht spielt das Grundbuchrecht eine zentrale Rolle und bestimmt die formellen und inhaltlichen Anforderungen für die Eintragung in das Grundbuch.

Seine Wichtigkeit basiert auf der Grundsatzregel: „Was im Buche steht, ist richtig.“ Dies schützt die Rechtsgültigkeit von Transaktionen, die auf der Grundlage des Grundbuchs durchgeführt werden, selbst wenn die Eintragung fehlerhaft sein sollte. Daher ist das Grundbuchrecht wirtschaftlich von enormer Bedeutung.

Banken verlangen bei Erwerb einer Immobilie oft die Bestellung eines Grundpfandrechts.

Auch diese Grundschuld oder Hypothek wird dann auf Antrag im Grundbuch eingetragen, wobei die Bestellung aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch den Notar erfolgen muss.

Rechtsgebiet

Wert des Grundbuches

Das Grundbuch dient als verlässlicher Träger von Rechtsscheinen und stellt Klarheit über die dinglichen Rechte (z.B. Eigentum) sicher. Die Kenntnis des Grundbuchrechts und ein Verständnis der damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen sind bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen und im Immobilienrecht unerlässlich.

Für alle Eintragungen und Löschungen in das Grundbuch, wie Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten, sowie für den Eigentumsübergang wird ein Antrag benötigt. Meist wird der Notar mit der Stellung dieses Antrags beauftragt.

Formalitäten

Der Kauf einer Immobilie und der Abschluss von Grundstückskaufverträgen erfordern die Beachtung der formalen Regelungen des Grundbuchrechts. Als öffentliches Register zeigt das Grundbuch alle rechtlichen Verhältnisse zu Grundstücken auf.

Es ist die Aufgabe des Notars, das Grundbuch vor einer Transaktion einzusehen, um Kenntnis von eventuellen Belastungen oder Einschränkungen zu erlangen. Dies gewährleistet einen sicheren Rechtsverkehr zwischen Käufer und Verkäufer.

Notariat

Neumann + Dickersbach betreibt ein umfangreiches Notariat, das Beurkundungs-, Vertragsgestaltungs- und Beglaubigungstätigkeiten in allen Bereichen des Grundstücksrechtes umfasst.

Unsere Notare, André Böhme und Dr. Volker Dickersbach, verfügen über umfassende und langjährige Erfahrung in diesem Bereich.