Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Regulierung wirtschaftlicher Aktivitäten von privatrechtlichen Personenvereinigungen, auch bekannt als Gesellschaften. Mit diversen rechtlichen Quellen wie dem BGB, dem HGB und spezifischen Gesetzen wie dem AktG, dem GmbHG, und dem MitbestG interagiert das Gesellschaftsrecht eng mit dem Steuerrecht und dem Kapitalmarktrecht.
Bei Neumann + Dickersbach nutzen wir dieses vielseitige und komplexe Wissen, um unsere Mandanten effektiv zu beraten und zu vertreten.
Wir klären Sie über Ihre gesellschaftsrechtlichen Ansprüche und Pflichten auf.
Bei der Erstellung von Verträgen und Beschlussvorlagen sowie der Begleitung von Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen stehen wir Ihnen zur Seite.