Ehe- & Familienrecht

Die Kanzlei Neumann + Dickersbach ist spezialisiert auf das Familienrecht, ein Bereich des Zivilrechts, der sich mit den innerfamiliären Beziehungen und ihren rechtlichen Aspekten beschäftigt. Von der Eheschließung und Trennung, über Vermögensauseinandersetzungen, Unterhaltsfragen, bis hin zu rechtlichen Beziehungen mit Verwandten und Kindern – wir bieten Ihnen fundierten rechtlichen Beistand, stets basierend auf den aktuellen Gesetzen und Vorschriften.

Bei einer Scheidung haben das Wohl und die Rechte der Kinder oberste Priorität.

Wir unterstützen Sie in Fragen des Umgangs-, Unterhalts- und Sorgerechts, um das Bestmögliche für Ihre Kinder zu erreichen.

Rechtsgebiet

Scheidung

Scheidungsfälle, insbesondere solche mit Kindern und Vermögensfragen, sind komplex und emotional belastend. Unser Team erläutert Ihnen die Voraussetzungen einer Scheidung und navigiert Sie durch den Prozess, einschließlich Vermögensauseinandersetzungen und Unterhaltsansprüchen.

Die Scheidung bedarf bestimmter Voraussetzungen, wie das getrennte Leben der Ehepartner für mindestens ein Jahr. Unsere Kanzlei klärt Sie über diese Anforderungen auf und stellt sicher, dass Sie im Rahmen des gesamten Scheidungsprozesses fachgerecht beraten und vertreten werden.

Vermögens­rechtliche Fragen

Bei der Frage, wer wie viel Vermögen von wem während der Ehe nach der Scheidung grundsätzlich erhält, richtet sich erst einmal danach, ob die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder in Gütertrennung gelebt haben.

Vermögensauseinandersetzungen als spezieller Bereich des Ehe-und Familienrechts können sie sich als äußert kompliziert gestalten, insbesondere wenn gemeinsame Schulden, Grundeigentum und Immobilien vorhanden sind. Auch in diesem Teil des Ehe- und Familienrechts wird empfohlen, sich rechtliche wie fachliche Beratung von einem Anwalt für Familienrecht einzuholen.

Jane Buchholz

Unsere Fachanwältin für Ehe- & Familienrecht

Unsere auf Familienrecht spezialisierte Anwältin, Jane Buchholz, berät und vertritt sie in Berlin zuverlässig zu Themen wie Eheschließung, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung sowie Eheverträge.

Eheverträge

Wurde ein Ehevertrag geschlossen, so muss dieser bei Rechtsfragen immer bedacht und gegebenenfalls mittels eines fachkundigen Anwalts ausgelegt werden.

Wir beraten Sie kompetent über dessen Auslegung und Einhaltung, sowie über mögliche abweichende Regelungen im Vergleich zum allgemeinen Familienrecht.