Arbeits­recht

Das Arbeitsrecht, ein komplexes Feld mit individuellen und kollektiven Aspekten, regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkoalitionen.

Neben den vielfältigen und teilweise auch gegensätzlichen Anforderungen, welche das Arbeitsrecht an den Anwalt stellt, verleihen zusätzlich die Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, wie insbesondere dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht zusätzliche Herausforderungen.

Wir bieten umfassende Rechtsberatung und -vertretung in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Zu unseren Schwerpunkten gerichtlicher Auseinandersetzungen gehören neben Zahlungsklagen vornehmlich Verfahren im Kündigungsschutz.

Rechtsgebiet

Arbeit­nehmer­vertretung

Wir begleiten Arbeitnehmer individuell von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu zählen die Erarbeitung von Aufhebungs-, Abwicklungs- und Vergleichsvereinbarungen sowie die Vertretung Ihrer Interessen in gerichtlichen Verfahren, einschließlich Kündigungsschutzverfahren, nicht nur in Berlin sondern bundesweit.

Arbeit­geber­vertretung

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Erstellung und Vorbereitung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen sowie Zeugnissen und vertreten diese in gerichtlichen Verfahren, einschließlich Kündigungsschutzprozessen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in der bundesweiten Vertretung von Arbeitgebern.

André Böhme

Unser Fachanwalt für Arbeits­recht

Rechtsanwalt Böhme vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte ebenso wie Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen relevanten Fragen des Arbeitsrechts. Er unterstützt, berät und vertritt Sie zuverlässig, kompetent und bundesweit zu allen Fragen des Arbeitsrechts- auch auf zivilprozessualer Ebene.

Kollektives Arbeitsrecht und mehr

Neben der individuellen Beratung begleiten wir auch Umstrukturierungen und Sanierungen sowie Verhandlungen mit Betriebs-/ Personalräten und Gewerkschaften mit dem Ziel des Abschlusses von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen.

Dank unserer umfassenden Kenntnisse im Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht bieten wir zudem gezielte Beratung und Vertretung für Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Vertriebsunternehmen und Handelsvertreter, stets mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht.