
André Böhme
Rechtsanwalt | Notar | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

André Böhme absolvierte sein Studium sowie das Referendariat in Berlin und wurde 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung und Beratung auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des Gesellschafts- und Immobilienrechts.
Als Notar arbeitet er schwerpunktmäßig in den Bereichen des Immobilien- und Gesellschaftsrechts. Neben der Gestaltung von Haus- und Grundstückskaufverträgen ist er auf die Begleitung von Bauträgerprojekten spezialisiert. Einen weiteren Schwerpunkt seiner notariellen Tätigkeit bildet das Erb- und Familienrecht.
André Böhme berät Privatpersonen und Unternehmen in Fragen der Vermögensnachfolge sowie bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Patientenverfügungen.